Unsere AGB - ein paar Regeln müssen sein.....
 
 


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN überarbeitet Stand 01.01.2012
1 Geltungsbereich und Änderung der AGB.
1.1 Die Firma Heid Fair-Umzüge(im folgenden „fÜ“genannt)erbringt alle ihre Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen (“AGB“),die der Vertragspartner (“Kunde“)durch Erteilung des Auftrages anerkennt.
Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen,auch wenn fÜ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Diese AGB gelten für alle ab dem 24.8.2010 abgeschlossenen Aufträge/Verträge mit fÜ.
1.3 Erkennt der Kunde die AGB nicht an,so kann er den Auftrag der Firma fÜ wieder entziehen,sofern diese mit der Erbringung vereinbarter
Leistungen noch nicht begonnen hat.Späteres aberkennen der AGB wird ausgeschlossen.
2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Duisburg.
3 Allgemeine Bestimmungen
3.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.Änderungen und Ergänzungen des Auftrages /Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der
Schriftform.
3.2 Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam,so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
4 fÜ kann den erteilten Auftrag nach Annahme auch ablehnen,wenn schwerwiegende Gründe dafür vorliegen.Als schwerwiegender Grund zählt
auch,wenn der Kunde gegenüber fÜ unrichtige Angaben macht.
Sollten Vorschäden an den Möbeln oder Räumlichkeiten vorhanden sein , die ein schriftliches dokumentieren der Schäden erfordern, so hat der
Kunde keinen Anspruch auf Fortführung der Arbeiten, falls keine Einigung über die Notwendigkeit einer schriftlichen Dokumentierung der
vorhandenen Schäden getroffen werden kann.
Erstellte Angebote gelten immer unter Vorbehalt d.Nachprüfung und solange der Termin nicht vergeben wird.(Zeitnahe Entscheidung sinnvoll)
5 Rechnung und Preise:
5.1 Dem Kunden ist die geltende aktuelle Preisliste bekannt und er kennt sie an. 5.2 Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug bar zur
Zahlung fällig.Änderungen werden schriftl.festgehalten.5.3 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung ,hat der Kunde unverzüglich,spätestens jedoch 4 Wochen nach
Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben,ohne daß hierdurch jedoch die Fälligkeit(vgl.Ziffer5.2) berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als
Genehmigung.Bei Entsorgungen kommen,wenn nicht anders vereinbart immer die Entsorgungskosten und Verbringungskosten hinzu.Verpackungsmaterial sowie Schutz-
material jeder Art ist, wenn nicht anders im Auftrag vereinbart nicht inklusive und wird je nach Aufwand gemäss der aktuellen Preisliste berechnet.
5.4 Trinkgelder können nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet werden.5.5 Arbeiten die auf einen Sonntag fallen,werden mit 20 Prozent Aufschlag berechnet.Fremdhilfen
vom Kunden sind verboten.6 Kartons und Packsorgfalt 6.1 Der Kunde hat für die Packsorgfalt seiner Kartons selber zu sorgen.Die Firma fÜ kommt nicht für defekten
Kartoninhalt auf. 6.2 Kartons dürfen nicht schwerer als 20 kg sein,und müssen plan verschlossen werden.
6.3 Falls der Kunde Kartons gemietet hat,werden die durch den Umzug in irgendeiner Weise beschädigten Kartons in Rechnung gestellt.
6.4 Der Kunde darf die Umzugskartons in seinem Sinne beschriften,ein zukleben der Kartons könnte allerdings zu Beschädigungen führen.
6.5 Gemietete Umzugskartons sind spätestens 14 Tage nach dem Umzug bei fÜ unbeschädigt zurück zu geben .
6.6 Der Kunde muss sämtliche Schränke/Möbelstücke leer räumen und am Tage des Umzuges bereits leergeräumt haben,um einen reibungslosen
zügigen Ablauf zu gewährleisten.Es sei denn wir sind vertraglich aufgefordert die Schränke leer zu räumen.
Loser Hausrat verzögert den Umzugsablauf. Der Kunde verpflichtet sich, soefern nicht anders vereinbart allen Hausrat sofern möglich in Kartons
zu verpacken. Gerne sind wir bereit Kartons bereit zu stellen (Miete oder Kauf)
6.7 Ein Verzögern durch Missachtung des Punkt 6.6 bedeutet außerplanmässige Mehrarbeit und wird dem Kunden gesondert mit 65.-€/Std in Rechnung gestellt.
6.8 Der Kunde ist verpflichtet,bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B.Waschmaschinen,Plattenspielern,
Fernseh.-Radio-und Hifi-Geräte, sowie EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern.Zur Überprüfung der fachgerechten Sicherung ist fÜ nicht verpflichtet.
7 Kosten und Kostenvoranschläge
7.1 Kostenvoranschläge oder Kostenvereinbarungen beziehen sich auf sogenannte 1 zu 1 Umzüge.Das heisst,in der alten Wohnung werden die Möbel so fern nötig und so
weit es geht auseinandergebaut und transportiert.In der neuen Wohnung werden die Möbel dann so weit es möglich ist wieder zusammengebaut.Der Aufbau ist abhängig
von der neuen Struktur und den Möglichkeiten der neuen Wohnung, sowie von dem Zustand der Möbel.Die Firma fÜ führt einen Möbel Ab-Transport und Aufbau keine
Möbelrestauration oder Umbau durch.7.2 Alle weiteren Arbeiten oder Dienstleistungen werden nach Absprache separat berechnet.De und Montage bedeutet nicht,sofern nicht
besonders im Auftrag vereinbart, Bohr- oder Sägearbeiten an Möbeln und Wänden(ausser bei Küchenarbeitsplatten) oder elektrische Anschlüsse.Neumöbelmontagen werden
mit 45.-€/Std extra berechnet .Bei Küchenmontage sind die Bohrarbeiten an Wänden zum Aufhängen von Schränken selbstverständlich enthalten.
7.3 Bei vereinbarten pauschalen Komplettpreisen mit etwaiger Stundenangabe wird exakt nach vereinbartem Preis abgerechnet, auch wenn die
Firma fÜ ihre Leistung schon früher,vor der geplanten Zeit erbracht hat.
7.4 Bei Küchenmontagen verstehen sich die Preise immer zzgl.Materialkosten wie Arbeitsplatte, Leisten,ggf. neuer Syphon, Montagematerial etc.Sägearbeiten beziehen sich
wenn nicht anders schriftl.vereinbart nur auf die Aussparungen a.d.Arbeitsplatte und am Abschlusssockel.Neumöbelmontagen sowie Schrankumbauten, Kürzungen,
Änderungen, werden extra mit 45.-€/Std berechnet.Wird eine Küche in einer anderen Form wieder aufgebaut,als ursprüngl.muss zum Pauschalpreis ein separater Preis
f.d.Mehraufwand ausgehandelt werden.Ansonsten gilt 45.-€/Std.Küchenmontagen werden i.d.Regel wenn n.a.vereinbart,frühestens am nächstmögl.Werktag nach d.Umzug
durchgeführt.Ist für die K-Montage eine 2.Anfahrt erforderl,weil Material welches der Kunde stellen muss fehlt muss eine Anfahrt berechnet werden (ca 25 bis 60 Eur)
7.5 Der Kunde ist verpflichtet es rechtzeitig mitzuteilen,wenn ein Möbelstück unter Umständen zu gross ist um z.B. durch den Hausflur transportiert
werden zu können.Eine Besichtigung der Aufladeadresse hebt das nicht grundsätzlich auf.Mehrkosten wie z.B ein Aussenaufzug sind
gegebenfalls vom Kunden zu übernehmen, es sei den der Aussenaufzug ist schon Bestandteil des Umzugsvertrages.
8 Schadenfall 8.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart ist das Umzugsgut bis 620.-€/m³ zum Zeitwert gesetzlich grundversichert.Eine höhere Versicherung ist ggf möglich
und muss individuell gegen Aufpreis angepasst werden.
8.2 Der Firma fÜ wird gewährt,einen entstandenen Schaden/Defekt,an Möbeln oder Geräten Böden,Belegen,Türen und Rahmen,Wänden und Geländern durch Reparatur oder
Nachbesserung wieder in Ordnung,oder Funktion zu bringen.Hierfür wird der Firma fU 3x die Möglichkeit gegeben.8.3 Die Firma fÜ sichert Ihren Kunden größtmögliche
Sorgfalt im Umgang mit Möbeln zu.Der Kunde muß den Umzugsvorgang allerdings von vornherein beaufsichtigen,um einen Ablauf in seinem Interesse zu gewährleisten.
abgestellt werden,der auf die Möbel,Wertsachen und Gegenstände speziell im Umzugswagen während d.Ein-oder Aufladens obacht gibt.Bei Diebstahl haftet der Auftraggeber
8.4 Das Umzugsgut muss nach dem Umzug auf Schäden kontrolliert und diese spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden wenn der Verlust oder die Be-
schädigung d.Gutes äußerlich erkennbar war,oder innerhalb v.14 Tagen nach Ablieferung,wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich nicht erkennbar war.
9 Umzugsdauer
9.1 Die Firma fÜ bemüht sich ,die geplante und vereinbarte Umzugsdauer einzuhalten.Außergewöhnliche,unplanmäßige Situationen können allerdings die Zeitplanung
beeinflussen.Aus diesem Grund wird keine verbindliche Zusage über die Gesamtdauer des Umzuges gegeben.
9.2 Sofern keine Halteverbotszone gebucht wird,verpflichtet sich der Kunde, einen Tag vor dem Umzugstermin für eine ausreichende Freifläche/ Parkmöglichkeit des
Umzugwagens vor der alten,sowie der neuen Wohnung zu sorgen.(ca 15m)In der Regel reichen hierfür zwei Stühle und ein wenig rot/weisses Flatterband aus.
Dieses kann bei Bedarf und Nachfrage die Firma fÜ kostenlos zur Verfügung stellen.Sollte keine HV-Zone
gebucht werden und keine Parkfläche freigehalten werden übernimmt der Kunde ggf die Kosten für die Verzögerung gemäss der Stundenpreisliste.Sollte keine HV-Zone
gebucht werden und keine Parkfläche freigehalten werden übernimmt der Kunde ggf die Kosten für die Verzögerung.Der Auftragnehmer kann den Umzug ggf. auch
kostenpflichtig abbrechen. 10 Sonstiges 10.1 Die Zugänglichkeit der neuen und alten Wohnung muß der Firma fÜ gewährt werden.
10.1 Teppiche Parkettböden und andere Bodenbeläge müssen in der alten und neuen Wohnung, vor Verschmutzung vom Kunden abgedeckt und
geschützt werden. Beschädgungen oder Verschmutzungen die durch Missachtung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
10.2 Die Firma fÜ übernimmt keine Gewährleistung,Garantie oder Haftung auf Schäden oder Verlust,der unter 10.1 genannten Gegenstände.
10.3 Der Kunde muss dafür Sorge tragen,dass keine Gegenstände oder Einrichtung versehentlich mitgenommen werden oder aber stehen bleiben. Die Fahrzeuge sind vor
Abfahrt auf leeren Zustand zu überprüfen.10.4.Zum richtigen Umzugsablauf im Kundeninteresse,muss der Kunde den Umzug beaufsichtigen oder jemanden für die
Beaufsichtigung abstellen.
11 Einlagerungen:Sollte d.Zeit d. vereinb. Einlagerung überschritten wird.so entstehen Mehrkosten in Höhe von 190.-€ pro angef.Monat
Für die Einlagerung kann eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Sie richtet sich nach dem Umfang des Einlagerungsgutes.
12 Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes:Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandtransporten vor Beendigung der Entladung,bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig
und sofern nicht anders schriftl.vereinbart in bar zu bezahlen.3 Stündige std.Angebote werden in jedem Fall voll berechnet,auch bei vorheriger Arbeitsbeendigung.
Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten.
12.1 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach,ist die Firma fÜ berechtigt,das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der
Beförderung auf Kosten des Kunden einzulagern.Der Einlagerungspreis beträgt pro Monat 190.-€ netto und §419 findet entsprechende Anwendung.