ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN überarbeitet
Stand 01.01.2012
1 Geltungsbereich und Änderung der AGB.
1.1 Die Firma Heid Fair-Umzüge(im folgenden fÜgenannt)erbringt
alle ihre Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden
Geschäftsbedingungen (AGB),die der
Vertragspartner (Kunde)durch Erteilung
des Auftrages anerkennt.
Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist
ausgeschlossen,auch wenn fÜ ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
1.2 Diese AGB gelten für alle ab dem 24.8.2010
abgeschlossenen Aufträge/Verträge mit fÜ.
1.3 Erkennt der Kunde die AGB nicht an,so kann er
den Auftrag der Firma fÜ wieder entziehen,sofern
diese mit der Erbringung vereinbarter
Leistungen noch nicht begonnen hat.Späteres aberkennen
der AGB wird ausgeschlossen.
2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Duisburg.
3 Allgemeine Bestimmungen
3.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.Änderungen
und Ergänzungen des Auftrages /Vertrages und
dieser Bedingungen bedürfen der
Schriftform.
3.2 Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung dieses
Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise
unwirksam,so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.
4 fÜ kann den erteilten Auftrag nach Annahme
auch ablehnen,wenn schwerwiegende Gründe dafür
vorliegen.Als schwerwiegender Grund zählt
auch,wenn der Kunde gegenüber fÜ unrichtige
Angaben macht.
Sollten Vorschäden an den Möbeln oder Räumlichkeiten
vorhanden sein , die ein schriftliches dokumentieren
der Schäden erfordern, so hat der
Kunde keinen Anspruch auf Fortführung der Arbeiten,
falls keine Einigung über die Notwendigkeit einer
schriftlichen Dokumentierung der
vorhandenen Schäden getroffen werden kann.
Erstellte Angebote gelten immer unter Vorbehalt d.Nachprüfung
und solange der Termin nicht vergeben wird.(Zeitnahe
Entscheidung sinnvoll)
5 Rechnung und Preise:
5.1 Dem Kunden ist die geltende aktuelle Preisliste
bekannt und er kennt sie an. 5.2 Die Rechnungsbeträge
sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug bar
zur
Zahlung fällig.Änderungen werden schriftl.festgehalten.5.3
Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung ,hat
der Kunde unverzüglich,spätestens jedoch
4 Wochen nach
Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben,ohne daß
hierdurch jedoch die Fälligkeit(vgl.Ziffer5.2)
berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger
Einwendungen gilt als
Genehmigung.Bei Entsorgungen kommen,wenn nicht anders
vereinbart immer die Entsorgungskosten und Verbringungskosten
hinzu.Verpackungsmaterial sowie Schutz-
material jeder Art ist, wenn nicht anders im Auftrag
vereinbart nicht inklusive und wird je nach Aufwand
gemäss der aktuellen Preisliste berechnet.
5.4 Trinkgelder können nicht auf den Rechnungsbetrag
angerechnet werden.5.5 Arbeiten die auf einen Sonntag
fallen,werden mit 20 Prozent Aufschlag berechnet.Fremdhilfen
vom Kunden sind verboten.6 Kartons und Packsorgfalt
6.1 Der Kunde hat für die Packsorgfalt seiner
Kartons selber zu sorgen.Die Firma fÜ kommt nicht
für defekten
Kartoninhalt auf. 6.2 Kartons dürfen nicht schwerer
als 20 kg sein,und müssen plan verschlossen werden.
6.3 Falls der Kunde Kartons gemietet hat,werden die
durch den Umzug in irgendeiner Weise beschädigten
Kartons in Rechnung gestellt.
6.4 Der Kunde darf die Umzugskartons in seinem Sinne
beschriften,ein zukleben der Kartons könnte allerdings
zu Beschädigungen führen.
6.5 Gemietete Umzugskartons sind spätestens 14
Tage nach dem Umzug bei fÜ unbeschädigt
zurück zu geben .
6.6 Der Kunde muss sämtliche Schränke/Möbelstücke
leer räumen und am Tage des Umzuges bereits leergeräumt
haben,um einen reibungslosen
zügigen Ablauf zu gewährleisten.Es sei denn
wir sind vertraglich aufgefordert die Schränke
leer zu räumen.
Loser Hausrat verzögert den Umzugsablauf. Der
Kunde verpflichtet sich, soefern nicht anders vereinbart
allen Hausrat sofern möglich in Kartons
zu verpacken. Gerne sind wir bereit Kartons bereit
zu stellen (Miete oder Kauf)
6.7 Ein Verzögern durch Missachtung des Punkt
6.6 bedeutet außerplanmässige Mehrarbeit
und wird dem Kunden gesondert mit 65.-€/Std in
Rechnung gestellt.
6.8 Der Kunde ist verpflichtet,bewegliche oder elektronische
Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B.Waschmaschinen,Plattenspielern,
Fernseh.-Radio-und Hifi-Geräte, sowie EDV-Anlagen
fachgerecht für den Transport zu sichern.Zur
Überprüfung der fachgerechten Sicherung
ist fÜ nicht verpflichtet.
7 Kosten und Kostenvoranschläge
7.1 Kostenvoranschläge oder Kostenvereinbarungen
beziehen sich auf sogenannte 1 zu 1 Umzüge.Das
heisst,in der alten Wohnung werden die Möbel
so fern nötig und so
weit es geht auseinandergebaut und transportiert.In
der neuen Wohnung werden die Möbel dann so weit
es möglich ist wieder zusammengebaut.Der Aufbau
ist abhängig
von der neuen Struktur und den Möglichkeiten
der neuen Wohnung, sowie von dem Zustand der Möbel.Die
Firma fÜ führt einen Möbel Ab-Transport
und Aufbau keine
Möbelrestauration oder Umbau durch.7.2 Alle weiteren
Arbeiten oder Dienstleistungen werden nach Absprache
separat berechnet.De und Montage bedeutet nicht,sofern
nicht
besonders im Auftrag vereinbart, Bohr- oder Sägearbeiten
an Möbeln und Wänden(ausser bei Küchenarbeitsplatten)
oder elektrische Anschlüsse.Neumöbelmontagen
werden
mit 45.-€/Std extra berechnet .Bei Küchenmontage
sind die Bohrarbeiten an Wänden zum Aufhängen
von Schränken selbstverständlich enthalten.
7.3 Bei vereinbarten pauschalen Komplettpreisen mit
etwaiger Stundenangabe wird exakt nach vereinbartem
Preis abgerechnet, auch wenn die
Firma fÜ ihre Leistung schon früher,vor
der geplanten Zeit erbracht hat.
7.4 Bei Küchenmontagen verstehen sich die Preise
immer zzgl.Materialkosten wie Arbeitsplatte, Leisten,ggf.
neuer Syphon, Montagematerial etc.Sägearbeiten
beziehen sich
wenn nicht anders schriftl.vereinbart nur auf die
Aussparungen a.d.Arbeitsplatte und am Abschlusssockel.Neumöbelmontagen
sowie Schrankumbauten, Kürzungen,
Änderungen, werden extra mit 45.-€/Std berechnet.Wird
eine Küche in einer anderen Form wieder aufgebaut,als
ursprüngl.muss zum Pauschalpreis ein separater
Preis
f.d.Mehraufwand ausgehandelt werden.Ansonsten gilt
45.-€/Std.Küchenmontagen werden i.d.Regel
wenn n.a.vereinbart,frühestens am nächstmögl.Werktag
nach d.Umzug
durchgeführt.Ist für die K-Montage eine
2.Anfahrt erforderl,weil Material welches der Kunde
stellen muss fehlt muss eine Anfahrt berechnet werden
(ca 25 bis 60 Eur)
7.5 Der Kunde ist verpflichtet es rechtzeitig mitzuteilen,wenn
ein Möbelstück unter Umständen zu gross
ist um z.B. durch den Hausflur transportiert
werden zu können.Eine Besichtigung der Aufladeadresse
hebt das nicht grundsätzlich auf.Mehrkosten wie
z.B ein Aussenaufzug sind
gegebenfalls vom Kunden zu übernehmen, es sei
den der Aussenaufzug ist schon Bestandteil des Umzugsvertrages.
8 Schadenfall 8.1 Sofern nicht schriftlich anders
vereinbart ist das Umzugsgut bis 620.-€/m³
zum Zeitwert gesetzlich grundversichert.Eine höhere
Versicherung ist ggf möglich
und muss individuell gegen Aufpreis angepasst werden.
8.2 Der Firma fÜ wird gewährt,einen entstandenen
Schaden/Defekt,an Möbeln oder Geräten Böden,Belegen,Türen
und Rahmen,Wänden und Geländern durch Reparatur
oder
Nachbesserung wieder in Ordnung,oder Funktion zu bringen.Hierfür
wird der Firma fU 3x die Möglichkeit gegeben.8.3
Die Firma fÜ sichert Ihren Kunden größtmögliche
Sorgfalt im Umgang mit Möbeln zu.Der Kunde muß
den Umzugsvorgang allerdings von vornherein beaufsichtigen,um
einen Ablauf in seinem Interesse zu gewährleisten.
abgestellt werden,der auf die Möbel,Wertsachen
und Gegenstände speziell im Umzugswagen während
d.Ein-oder Aufladens obacht gibt.Bei Diebstahl haftet
der Auftraggeber
8.4 Das Umzugsgut muss nach dem Umzug auf Schäden
kontrolliert und diese spätestens am Tag nach
der Ablieferung angezeigt werden wenn der Verlust
oder die Be-
schädigung d.Gutes äußerlich erkennbar
war,oder innerhalb v.14 Tagen nach Ablieferung,wenn
der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich
nicht erkennbar war.
9 Umzugsdauer
9.1 Die Firma fÜ bemüht sich ,die geplante
und vereinbarte Umzugsdauer einzuhalten.Außergewöhnliche,unplanmäßige
Situationen können allerdings die Zeitplanung
beeinflussen.Aus diesem Grund wird keine verbindliche
Zusage über die Gesamtdauer des Umzuges gegeben.
9.2 Sofern keine Halteverbotszone gebucht wird,verpflichtet
sich der Kunde, einen Tag vor dem Umzugstermin für
eine ausreichende Freifläche/ Parkmöglichkeit
des
Umzugwagens vor der alten,sowie der neuen Wohnung
zu sorgen.(ca 15m)In der Regel reichen hierfür
zwei Stühle und ein wenig rot/weisses Flatterband
aus.
Dieses kann bei Bedarf und Nachfrage die Firma fÜ
kostenlos zur Verfügung stellen.Sollte keine
HV-Zone
gebucht werden und keine Parkfläche freigehalten
werden übernimmt der Kunde ggf die Kosten für
die Verzögerung gemäss der Stundenpreisliste.Sollte
keine HV-Zone
gebucht werden und keine Parkfläche freigehalten
werden übernimmt der Kunde ggf die Kosten für
die Verzögerung.Der Auftragnehmer kann den Umzug
ggf. auch
kostenpflichtig abbrechen. 10 Sonstiges 10.1 Die Zugänglichkeit
der neuen und alten Wohnung muß der Firma fÜ
gewährt werden.
10.1 Teppiche Parkettböden und andere Bodenbeläge
müssen in der alten und neuen Wohnung, vor Verschmutzung
vom Kunden abgedeckt und
geschützt werden. Beschädgungen oder Verschmutzungen
die durch Missachtung entstehen, gehen zu Lasten des
Kunden.
10.2 Die Firma fÜ übernimmt keine Gewährleistung,Garantie
oder Haftung auf Schäden oder Verlust,der unter
10.1 genannten Gegenstände.
10.3 Der Kunde muss dafür Sorge tragen,dass keine
Gegenstände oder Einrichtung versehentlich mitgenommen
werden oder aber stehen bleiben. Die Fahrzeuge sind
vor
Abfahrt auf leeren Zustand zu überprüfen.10.4.Zum
richtigen Umzugsablauf im Kundeninteresse,muss der
Kunde den Umzug beaufsichtigen oder jemanden für
die
Beaufsichtigung abstellen.
11 Einlagerungen:Sollte d.Zeit d. vereinb. Einlagerung
überschritten wird.so entstehen Mehrkosten in
Höhe von 190.-€ pro angef.Monat
Für die Einlagerung kann eine separate Versicherung
abgeschlossen werden. Sie richtet sich nach dem Umfang
des Einlagerungsgutes.
12 Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes:Der
Rechnungsbetrag ist bei Inlandtransporten vor Beendigung
der Entladung,bei Auslandstransporten vor Beginn der
Verladung fällig
und sofern nicht anders schriftl.vereinbart in bar
zu bezahlen.3 Stündige std.Angebote werden in
jedem Fall voll berechnet,auch bei vorheriger Arbeitsbeendigung.
Barauslagen in ausländischer Währung sind
nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten.
12.1 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung
nicht nach,ist die Firma fÜ berechtigt,das Umzugsgut
anzuhalten oder nach Beginn der
Beförderung auf Kosten des Kunden einzulagern.Der
Einlagerungspreis beträgt pro Monat 190.-€
netto und §419 findet entsprechende Anwendung.